baupreise.de - Fachinformationen - Abrechnung nach der neuen VOB und BGB
Anders als das Werkvertragsrecht des BGB enthält die VOB die generelle Aussage, dass die Zahlung der Vergütung davon abhängt, dass eine Rechnung gestellt worden ist.
Merke: Keine Zahlung ohne Rechnung
Ferner finden sich dort konkrete Bestimmungen über die Abrechnung baulicher Leistungen. Denn für den Bauvertrag nach VOB, insbesondere wenn er ein in Positionen gegliedertes Leistungsverzeichnis enthält, lautet der Grundsatz: Abrechnung erfolgt nur auf Nachweis. Dies gilt sowohl für Leistungsverträge als auch für Erstattungsverträge.
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